Angeln Allgemein
Wichtige Informationen zu den Fischereivorschriften in Brandenburg
1. Allgemeine Informationen
Grundlegende Vorschriften für das Angeln in Brandenburg
Zum Angeln auf Raubfisch wird im Bundesland Brandenburg der Fischereischein benötigt und auch der Nachweis einer Anglerprüfung.
Wer jedoch nur Friedfische beangeln möchte, benötigt seit
Fischereiabgabe
Die Fischereiabgabe muss aber entrichtet werden für:
- 1 JahrKinder, Jugendliche und Erwachsene (ab 14. Lebensjahr)Brandenburg ab 2026
- 5 JahreZusätzlich möglich
2. Mit Fischereischein
Voraussetzungen und Möglichkeiten mit gültigem Fischereischein
Voraussetzungen
- • Anglerprüfung / Lehrgang notwendig
Erlaubte Tätigkeiten
- • Angeln auf Raubfisch erlaubt
- • Angeln auf Friedfisch erlaubt
Erforderliche Unterlagen für den Antrag eines Fischereischeins:
3. Ohne Fischereischein
Möglichkeiten für das Angeln ohne Fischereischein
Voraussetzungen
- • Anglerprüfung / Lehrgang nicht notwendig
Einschränkungen
- • Angeln nur auf Friedfisch erlaubt
- • Verwendung nur deren Köder erlaubt
4. Ansprechpartner für Potsdam-Mittelmark
Kontaktinformationen der zuständigen Behörde
Fachbereich 3, Fachdienst Agraraufsicht
Untere Fischereibehörde
Potsdamer Straße 18, Haus 1
14776 Brandenburg
Internet: Potsdam-mittelmark.de