Angeln Allgemein

Wichtige Informationen zu den Fischereivorschriften in Brandenburg

1. Allgemeine Informationen

Grundlegende Vorschriften für das Angeln in Brandenburg

Zum Angeln auf Raubfisch wird im Bundesland Brandenburg der Fischereischein benötigt und auch der Nachweis einer Anglerprüfung.

Wer jedoch nur Friedfische beangeln möchte, benötigt seit

2006
keinen Fischereischein mehr. Damit entfällt auch die Notwendigkeit einer Anglerprüfung.

Fischereiabgabe

Die Fischereiabgabe muss aber entrichtet werden für:

  • 1 Jahr
    Kinder, Jugendliche und Erwachsene (ab 14. Lebensjahr)Brandenburg ab 2026 
  • 5 Jahre
    Zusätzlich möglich

2. Mit Fischereischein

Voraussetzungen und Möglichkeiten mit gültigem Fischereischein

Voraussetzungen

  • • Anglerprüfung / Lehrgang notwendig

Erlaubte Tätigkeiten

  • • Angeln auf Raubfisch erlaubt
  • • Angeln auf Friedfisch erlaubt

Erforderliche Unterlagen für den Antrag eines Fischereischeins:

1
Passbild
2
Zeugnis über bestandene Anglerprüfung

3. Ohne Fischereischein

Möglichkeiten für das Angeln ohne Fischereischein

Voraussetzungen

  • • Anglerprüfung / Lehrgang nicht notwendig

Einschränkungen

  • • Angeln nur auf Friedfisch erlaubt
  • • Verwendung nur deren Köder erlaubt

4. Ansprechpartner für Potsdam-Mittelmark

Kontaktinformationen der zuständigen Behörde

Fachbereich 3, Fachdienst Agraraufsicht

Untere Fischereibehörde

Potsdamer Straße 18, Haus 1
14776 Brandenburg

Internet: Potsdam-mittelmark.de