Informationen zum Fischereischein Potsdam-Mittelmark
1. Allgemein
Zum Angeln auf Raubfisch wird in Bundesland Brandenburg der Fischerreischein benötigt und auch den Nachweis einer Anglerprüfung. Wer je doch nur Friedfische beangeln möchte, benötigt seit 2006 keinen Fischerreischein mehr. Damit entfällt auch die Notwendigkeit einer Anglerprüfung. Die Fischereiabgabe muss aber entrichtet werden, für 1 Jahr Kinder, Jugendliche (8.-18. Lebensjahr) und Erwachsene (ab 18.Lebensjahr) oder zusätzlich nur für Erwachsene ist auch 5 Jahre möglich.
2. Mit Fischereischein
- Anglerprüfung / Lehrgang notwendig
- Angeln auf Raubfisch und Friedfisch erlaubt
- Folgende Unterlagen sind zum Antrag eines Fischereischein mitzubringen:
1 Passbild, Zeugnis über bestandene Anglerprüfung
3. Ohne Fischereischein
- Anglerprüfung / Lehrgang nicht notwendig
- Angeln nur auf Friedfisch und Verwendung von deren Ködern ist erlaubt!
4. Ansprechpartner für Potsdam-Mittelmark ist :
Fachbereich 3, Fachdienst Agraraufsicht
Untere Fischereibehörde
Potsdamer Straße 18, Haus 1
14776 Brandenburg
14776 Brandenburg
Internet Potsdam-mittelmark.de